Gesundheit
14.05.2026
Prävention und BGM als Geschäftsmodell
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Wie Physiopraxen wirtschaftlich profitieren können
Präventionsangebote und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) gehören zu den am stärksten wachsenden Leistungsfeldern im deutschen Gesundheitsmarkt. Für Physiotherapie Einrichtungen bieten sie die Chance, neue Umsatzquellen zu erschließen, die Abhängigkeit von Heilmittelverordnungen zu reduzieren und gleichzeitig die eigene Arbeitgeber attraktivität zu steigern.
Der 3. Branchenreport Physiotherapie zeigt deutlich: Praxen, die zusätzliche Leistungen jenseits der GKV anbieten, erzielen im Durchschnitt höhere Roherträge und sind wirtschaftlich stabiler. Doch wie gelingt der Einstieg – und wie wird daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell?
Welche Leistungen eignen sich für Prävention und BGM?
Physiotherapie Einrichtungen verfügen bereits über die fachliche Kompetenz, um präventive Angebote professionell umzusetzen. Besonders wirtschaftlich relevant sind:
- ❯ Präventionskurse nach § 20 SGB V (z.B. Rückenschule, Haltungsprogramme, Stressmanagement) – zertifizierbar und von Krankenkassen bezuschusst.
- ❯ Arbeitsplatzbezogene Angebote wie ergonomische Analysen, Belastungschecks oder Workshops für Mitarbeitende.
- ❯ Firmenfitness und regelmäßige Gesundheitsprogramme, etwa Bewegungszirkel, Mobilitäts- oder Krafttrainings.
- ❯ Screenings und Gesundheitschecks, die Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer und physischer Belastungen nutzen können.
- ❯ 1:1-Coachings für Führungskräfte oder Mitarbeitende mit besonderen Belastungen.
Wirtschaftliche Kalkulation: Was muss berücksichtigt werden?
- ❯ Stundensatzkalkulation: Der Branchenreport zeigt, dass viele Praxen ihre tatsächlichen Kosten unterschätzen. Für Präventionsleistungen sollten Stundensätze zwischen 70 und 120 Euro angesetzt werden – abhängig von Personalqualifikation, Raumkosten und Gruppengröße.
- ❯ Deckungsbeitrag pro Kurs: Ein Präventionskurs mit 8–12 Teilnehmenden erzielt häufig Deckungsbeiträge von 800 bis 1.500 Euro.
- ❯ Unternehmensangebote: Firmen zahlen in der Regel Pauschalen pro Mitarbeitenden oder pro Veranstaltung. Hier sind Tagessätze von 600 bis 1.200 Euro marktüblich.
- ❯ Auslastung und Planungssicherheit: Präventionsangebote lassen sich gut in Randzeiten legen, in denen Behandlungskapazitäten sonst ungenutzt bleiben.
- Umsatzsteuer: Diese Leistungen zählen nicht als Heilbehandlung und sind daher in der Regel umsatzsteuerpflichtig (19 %). Wird die Kleinunternehmerregelung genutzt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- ❯ Preisgestaltung: Stundensätze immer netto kalkulieren. Firmen können Vorsteuer ziehen, Privatkunden nicht — das beeinflusst die Preisakzeptanz.
Wie gewinne ich Kundinnen und Kunden für Prävention und BGM?
- ❯ Bestehende Patientenkontakte: Viele Patientinnen und Patienten fragen nach präventiven Lösungen, wenn die Therapie endet.
- ❯ Regionale Unternehmen: Besonders mittelständische Unternehmen (KMU) suchen einfache, verlässliche Gesundheitsangebote. Ein klar strukturiertes BGM Portfolio erleichtert den Einstieg.
- ❯ Netzwerke wie lokale Unternehmerverbände, Sportvereine oder Krankenkassen.
- ❯ Digitale Sichtbarkeit: Präventionskurse sollten prominent auf der Website stehen – inklusive Terminen, Preisen und Buchungsmöglichkeit. Entscheidend ist eine klare Nutzenkommunikation: weniger Ausfalltage, höhere Leistungsfähigkeit, bessere Mitarbeiterbindung.
Wie begeistere ich mein Team dafür?
- ❯ Transparenz über wirtschaftliche Vorteile – z.B. Beteiligungsmodelle oder Bonusregelungen.
- ❯ Weiterbildungen, die Sicherheit in Kursleitung, Kommunikation und Gruppensteuerung geben.
- ❯ Klare Rollen: Nicht jeder Therapeutin muss verkaufen, aber alle sollten Angebote erklären können.
- ❯ Erfolgserlebnisse: Präventionskurse schaffen Abwechslung, stärken die Beziehung zu Teilnehmenden und entlasten körperlich.
Was ist bei der Einführung oder dem Ausbau zu beachten?
- ❯ Strukturierte Angebotsentwicklung: Welche Leistungen passen zur Praxis? Welche Zielgruppen sind realistisch erreichbar?
- ❯ Rechtliche Rahmenbedingungen: Zertifizierung nach §20 SGB V, Datenschutz, Verträge mit Unternehmen.
- ❯ Marketing und Kommunikation: Klare Botschaften, professionelle Unterlagen, digitale Buchbarkeit.
- ❯ Ressourcenplanung: Wer führt Kurse durch? Welche Räume werden genutzt? Wie wird die Auslastung gesteuert?
- ❯ Controlling: Regelmäßige Aus wertung von Teilnehmerzahlen, Deckungsbeiträgen und Firmenanfragen.
Fazit
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