Digitalisierung
12.04.2023
Gericht in Österreich untersagt personallosen Studiobetrieb!
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Online-Sonderseminar am 5. Mai
In Österreich hat ein Betreiber den zeitweisen Betrieb eines Fitnessstudios ohne Personal beantragt. Das Landesveraltungsgericht Tirol hat den Betrieb ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson, unter Verweis auf die österreichische Gewerbeordnung, untersagt. Bei dem Betrieb eines Fitnessstudios müsse stets eine Aufsichtsperson vor Ort sein, um im Fall eines medizinischen Notfalls sofort Hilfestellung zu geben.
Die Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat bereits Anfang des Jahres 2023 für ihre Mandanten ein umfangreiches Konzept für den personallosen Studiobetrieb in Deutschland herausgegeben. Das Konzept ist ebenso anwendbar für unsere Mandanten, die z.B. Kampfsportschulen, Tanzschulen, EMS-Studios, Physiotherapiepraxen usw. betreiben.
In dem Online-Sonderseminar am 5. Mai 2023 um 10 Uhr wird das Urteil aus Österreich erörtert und aufgezeigt, was in Deutschland bei einem personallosen Studiobetrieb beachtet werden muss.
Das Online-Seminar wird von Rechtsanwalt Dr. Hans Geisler und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Julian Schwerdfeger durchgeführt.
Hier geht es zur Anmeldung zu dem Seminar.
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