Training

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09.03.2021

Der Hessische Sonderweg

Der Hessische Sonderweg

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Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Seit dem gestrigen Montag (8. März) dürfen Fitnessstudios in Hessen unter Auflagen wieder öffnen. Grundlage dafür ist die Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Bundeslandes. Mitglieder müssen nun einen Termin für das Training vereinbaren, pro 40 qm2 Trainingsfläche ist eine Person erlaubt.

Woanders müssen sich Studiobetreiber und Mitglieder noch gedulfen: In den anderen Bundesländern gilt grundsätzlich der in der vergangenen Woche vereinbarte Stufenplan. Die genaue Umsetzung obliegt jedoch jedem Bundesland selbst. Als Stichtag für weitere Lockerungen gilt hier der 22. März. Die genauen Regeln hängen dann von der jeweiligen Inzidenz des Kreises bzw. der Stadt bzw. des Bundeslandes (wie beispielsweise in NRW) ab.

Bildnachweis: Shutterstock_739279168_Alfa Photostudio


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