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Zur Eventübersicht10.08.2020
ZPP verschärft Anbieterqualifikation ab Januar 2021
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ZPP verschärft Anbieterqualifikation ab Januar 2021Für die Durchführung eines §20-Präventionskurses prüft die Zentrale Prüfstelle für Prävention die Qualifikation des Anbieters.
Für die Durchführung eines §20-Präventionskurses prüft die Zentrale Prüfstelle für Prävention die Qualifikation des Anbieters. Ab Januar 2021 reichen hierfür im Handlungsfeld „Bewegung“ die beruflichen Abschlüsse als Physiotherapeut, Sportwissenschaftler oder Sport-/Gymnastiklehrer nicht mehr aus. Ab 1.1.21 müssen detaillierte Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten nachgewiesen werden. Somit ist es ratsam, vor Verschärfung der Anbieterqualifikation an einer Trainerschulung teilzunehmen und sich noch 2020 zertifizieren zu lassen. Freie Plätze bei einer Trainerschulung bietet die Firma HUR an. Aktuell gibt es drei Termine. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und können den Kurs nach der Schulung sofort einsetzen.
Mehr Infos unter:
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