Therapie

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06.05.2024

Schöpfen Sie das wirtschaftliche Potential Ihrer Praxis aus

Schöpfen Sie das wirtschaftliche Potential Ihrer Praxis aus

Das Gold liegt auf der Straße, Teil 2: Prävention & Co

Die vorliegende Ausgabe beinhaltet einen Schwerpunkt zum Thema Prävention. Daher liegt es nahe, in meinem wirtschaftlichen Beitrag den Versuch zu unternehmen, einmal ungeschönt näher darauf einzugehen. Denn viele Praxen fragen sich schon kritisch, ob es wirklich sinnvoll ist, sich Standbeine außerhalb der GKV aufzubauen. Das beschäftigt die Praxen auch in meiner täglichen Beratung.

Status Quo GKV. Die Umsätze entwickeln sich nicht weiter?

…doch das tun Sie – und zwar deutlich. Die GKV-Ausgaben (und damit umgekehrt grob die Einnahmen in den Praxen) haben sich in dem Zeit - raum der Jahre 2018 bis 2022 um gut 45% erhöht.

Das wissen und merken die Praxis - inhaberinnen und Praxisinhaber. Bekannt ist auch, dass die Mehreinnahmen zunächst zur Beseitigung des „Renovierungsstaus“ in der Praxis genutzt wurden und erst dann zur Anpassung der Entlohnungen für die Angestellten und insgesamt weniger dem Ausbau der Selbstzahlerleistungen dienten.

Die Betriebsergebnisse/Gewinne und damit der Unternehmerlohn stiegen in diesem Zeitraum ebenso kontinuierlich. Den Praxisinhabern geht es dank der GKV-Entwicklungen wirtschaftlich besser, auch wenn die positiven Entwicklungen längst nicht ausreichen, um eine Praxis wirklich wirtschaftlich entspannt führen zu können.

Status Quo Prävention & Co.

Diese Entwicklung gab es insgesamt bei den Selbstzahlerleistungen nicht. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Corona-Krise. Während die therapeutischen Leistungen „systemrelevant“ waren, gingen die Sebstzahlerbereiche in den harten Look-Down.

Langsam erholen sich diese Umsätze wieder und schielen schon zurück in Richtung des Jahres 2019. Alleine bis dahin konnte in dem Zeitraum 2014 bis 2019 ein steter Anstieg der Ausgaben (und damit Einnahmen in den Praxen) mit mehr als 115%! verzeichnet werden.

Laut der noch aktuellen 1. Eckdatenstudie von TT-DIGI und ETL ADVISION verfügen etwas mehr als zwei Drittel der Befragten über einen eigenen Selbstzahlerbereich. Ob diese einen Vorteil gegenüber dem anderen Drittel haben, dazu kommen wir jetzt.

Abgleich GKV und Prävention

Es gibt viele verschiedene Parameter für die Beurteilung einer wirtschaftlich durchschnittlichen Physiotherapiepraxis. Eine Betrachtungsweise ist die der Umsatzrentabilität. Dies ist das Verhältnis des Gewinns zum Gesamtumsatz.

Laut dem ETL eigenem Rechenzentrum eurodata beträgt diese im Physiotherapiebereich durchschnittlich knapp 30%. Der GKV-UmsatzAnteil (Kassenabrechnung + Zuzahlungen) differiert je nach Praxisgröße zwischen 75% und 90%. Der Bereich der Selbstzahler und Privatabrechnungen liegt entsprechend bei 10% bis 25%.

Betrachtet man rein das Zahlenwerk, so drängt sich tatsächlich die Frage auf, „warum sollte ich in Selbstzahlerleistungen wie die Prävention für meine Praxis investieren, zumal ich meine Praxis brechend voll mit Patienten habe“?

Wann macht das Angebot von Präventionsleistungen Sinn?

Diese Frage ist mehr als berechtigt. Und dennoch glaube ich, dass die Einführung und der Ausbau der Selbstzahlerleistungen schon aus einem einzigen Grund sinnvoll ist: Der Mitarbeitermotivation und -gewinnung. Das Zusammenspiel lautet dann: Mitarbeiter, Praxis - angebote, Patienten und Praxisorganisation. Gefühlt jede Praxis sucht weiterhin händeringend therapeutisches Personal. Wer diesen Gedanken mitträgt, dem öffnet sich eine ganz neue Perspektive. Da das Thema Mitarbeiter das Motto der kommenden Ausgabe dieses Fach - magazins ist, verweise ich jetzt schon auf den dortigen Artikel „Das Gold liegt auf der Straße Teil III – Mitarbeiter“.

Genaue Kalkulation von Präventionsleistungen

Sie kalkulieren die Preise für Präventionsleistungen als Selbstzahlerleistungen nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten Ihrer Praxis. Auch dies ist ein eigenes Thema im Rahmen dieser Serie. Auf einen weiteren Punkt wird aber zunächst keine Rücksicht genommen – die Umsatzsteuer. Während therapeutische Leistungen ärztlich verordnet im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeiten umsatzsteuerbefreit sind, sind dies Präventionsleistungen oder Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement nicht selbstverständlich.

In der Kurzfassung: Wenn bei diesen Leistungen der Bezug zu einer Krankheit nicht vorliegt, und damit keine medizinische Indikation gegeben ist, sind diese Leistungen mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Dies muss unbedingt bei der Kalkulation an den Endverbraucher „Patient“ im Preis berücksichtigt werden, sofern nicht der Rettungsanker Kleinunternehmerregelung des §19 UStG genutzt wird.

Fazit

Die Diskussion, ob sich Selbstzahlerleistungen wie die der Prävention als Angebote für den Markt lohnen, würde ich nicht nur aus Sicht der Wirtschaftlichkeit führen. Denn da kann es passieren, dass Sie als Inhaber einer voll ausgelasteten Praxis sehr schnell die Finger davonlassen. Oder andersherum gefragt: Warum sollten Sie das tun? Diese Diskussion ginge für mich aber am Ziel vorbei, da es andere triftige Gründe gibt, die zunächst nicht so ersichtlich sind, genau diesen Weg zu gehen, z.B. die Attraktivität der Praxis für Bestandsmitarbeiter oder zu bewerbende Interessenten zu steigern.

Christoph Soldanski

Bild: ©shutterstock.com_2159267733


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