Therapie
11.09.2025
Mitarbeitende & TI: Perspektiven im Wandel
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Telematikinfrastruktur als Teil moderner Praxisgestaltung
Bei einem Therapeutentreffen Ende Juli wurde ich mit alten Klischees rund um die Digitalisierung konfrontiert: „Wir sind doch gerade deswegen Therapeuten geworden, weil wir nichts mit Computern zu tun haben wollen.“ Ein Echo vergangener Zeiten? Wahrscheinlich. Physiotherapiepraxen nutzen die Telematikinfrastruktur zunehmend auch im Sinne ihrer Mitarbeitenden – und nicht ausschließlich für organisatorische Zwecke.
Viele junge Therapeuten und ins - besondere Gründer waren selbst bis vor Kurzem angestellt, kennen die Herausforderungen und legen großen Wert auf eine moderne Praxisgestaltung – ein Aspekt, den sie in früheren Anstellungen oft vermisst haben.
Digitalität als Signal für Wertschätzung
In der neuen Eckdatenstudie Physiotherapie, die am 19. September auf der Messe Therapie Düsseldorf veröffentlicht wird, zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Gehältern:
- ❯❯❯ Berufsanfänger: ⦰ 2.858 € brutto/Monat
- ❯❯❯ Berufserfahrene: ⦰ 3.532 € brutto/Monat
Doch Gehalt allein macht noch keine moderne Praxis aus. Ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) kann hier ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber beiden Gruppen sein – er signalisiert Teilhabe an digitalen Prozessen und gleichwertige Integration in die Praxisstruktur.
Was ist der eHBA – und wer braucht ihn?
Der eHBA dient der sicheren Identifikation und digitalen Signatur im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Er ist personenbezogen und relevant für:
- ❯❯❯ Therapeuten, die mit medizinischen Daten arbeiten oder Dokumente elektronisch signieren.
- ❯❯❯ Mitarbeitende mit Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) oder zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Nicht erforderlich ist der eHBA für Mitarbeitende mit rein administrativen Auf gaben, z.B. Bürokräfte.
Beantragung des eHBA – Kurzfassung
- 1. Registrierung im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Berufsurkunde
- 2. Identifikation via Postident
- 3. Bestellung beim Vertrauensdienstanbieter (z.B. D-Trust GmbH)
Kommt die Verpflichtung ab 2026?
Aktuell gilt immer noch die gesetzliche Pflicht zur TI-Anbindung ab dem 01.01.2026. Einige Verbände fordern eine Fristverlängerung, bislang jedoch ohne Umsetzung durch den Gesetzgeber.
Fazit
- ❯❯❯ Digitalisierung ist kein optionales Extra mehr, sondern ein Zeichen von Professionalität und Praxisentwicklung.
- ❯❯❯ Mitarbeitende erwarten mehr als nur ein Gehalt – sie wünschen sich digitale Teilhabe, Transparenz und moderne Arbeitsmittel.
- ❯❯❯ Ein eHBA für Mitarbeitende ist daher nicht nur funktional, sondern auch ein Ausdruck von Respekt und Gleichbehandlung
Christoph Soldanski
Autor
Betriebswirt (VWA), KMU-Berater (nach DIN 33459), Christoph Soldanski, seit über 25 Jahren in der Heilmittelbranche, leitet den Bereich Heilmittel bei ETL ADVISION, eine Unternehmensgruppe, die auf die Beratung im Gesundheitsmarkt spezialisiert ist – mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern.
E-Mail: christoph.soldanski@etl.de
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