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09.11.2021

Blankoverordnung: Der Stand der Dinge

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht die Blankoverordnung als Regelleistung in der Heilmittelversorgung vor. Über die Ausgestaltung sollen laut Gesetzgeber der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT- Verband Physikalische Therapie verhandeln.

Zu den Inhalten der aktuellen Gespräche zählen grundsätzliche Fragen wie die Festlegung von geeigneten Diagnosen und die Ausgestaltung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband fokussiert sich auf Fragen der Finanzierung, der wirtschaftlichen Mitverantwortung sowie die Gefahr einer möglichen Mengenausweitung. Corona bedingt verlängerte der Gesetzgeber bereits die Verhandlungsfrist von März 2021 auf Ende September dieses Jahres, nun wiederum auf Ende März 2022.

 


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